Die HOAI

Die Honorierung von Planungsleistungen im Bereich Architektur und Ingenieurwesen richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

Seit Inkrafttreten der HOAI 2021 zum 01.01.2021 sind die Honorare nicht mehr verbindlich vorgegeben, sondern können zwischen den Vertragsparteien frei vereinbart werden.

Die HOAI bildet jedoch weiterhin einen maßgeblichen Orientierungsrahmen sowie eine wichtige Grundlage für vertragliche Regelungen.

Aufgrund ihrer vielschichtigen Struktur ergeben sich in der Praxis regelmäßig Unklarheiten hinsichtlich der korrekten Anwendung und Abrechnung, was nicht selten zu Differenzen über die tatsächliche Honorarsumme führt.

Hier bin ich für Sie da!

Das Freie Sachverständigenbüro Kristin Kurczinski ist auf die Prüfung und Bewertung von Architekten- und Ingenieurhonoraren spezialisiert.

Die Anwendung der HOAI erfordert vertiefte Kenntnisse ihrer Systematik, der aktuellen Rechtslage sowie der differenzierten Abgrenzung einzelner Leistungsbestandteile.

Gerade seit der HOAI 2021, die eine freie Honorarvereinbarung ermöglicht, gewinnen fundierte Einordnungen zur Angemessenheit, zur methodisch korrekten Ermittlung anrechenbarer Kosten, zur Honorarzonenzuordnung sowie zur Bewertung von Änderungs- und Mehrvergütungsansprüchen zunehmend an Bedeutung.

Kristin Kurczinski unterstützt Planungsbüros, Auftraggeber und Rechtsanwälte mit einer strukturierten, nachvollziehbaren und fachlich belastbaren Analyse bei der Prüfung von Honorarabrechnungen, der Beurteilung erbrachter Leistungen und der sachgerechten Bewertung komplexer Projektkonstellationen.

Ihre Tätigkeit umfasst sowohl die außergerichtliche Begutachtung als auch die Erstellung qualifizierter Sachverständigengutachten im gerichtlichen Kontext und schafft eine verlässliche Grundlage für fundierte Entscheidungen und Argumentationen.